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DIE KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFT STEIERMARK

Die kija Steiermark unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Unabhängig und klar im Auftrag macht sie ihre Stimmen stark.

WER IST DIE KIJA?

Die kija Steiermark setzt sich für die Rechte und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres ein und unterstützt sie bei der Ausübung ihrer Rechte. Die Kinderrechte sind in der UN- Kinderrechtskonvention festgeschrieben.

Die Aufgaben der kija sind im Steiermärkischen Kinder und Jugendhilfegesetz geregelt und verfolgen das Ziel, Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Steiermark zu verbessern. Durch die gesetzlich festgelegte Weisungsfreiheit ist sichergestellt, dass sich die kija unabhängig und parteilich für junge Menschen einsetzen kann.

KINDER

Du hast Rechte. Und du darfst sie kennen. Die kija hört dir zu, erklärt dir deine Rechte verständlich und hilft dir, wenn etwas ungerecht oder schwierig ist.

JUGENDLICHE

Die kija unterstützt dich dabei, deine Rechte durchzusetzen, begleitet dich in Konflikten und stärkt dich, wenn Entscheidungen über dein Leben getroffen werden.

ERWACHSENE

Die kija berät, informiert und unterstützt Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu wahren und umzusetzen.

DIE AUFGABEN DER KIJA STEIERMARK

Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Für diese und deren umfassende Einhaltung und Umsetzung setzt sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark ein. Sie vertritt die Anliegen und Interessen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und kämpft für eine Gesellschaft, in der Kinder und Jugendliche den Platz finden, der ihnen zusteht.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark arbeitet auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention und des Steiermärkischen Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§§ 39,40) für das Wohl des Kindes und sein Recht auf Leben und Entwicklung. Sie spricht sich deutlich gegen Diskriminierung aus.

Wir arbeiten daran die Bedürfnisse der Kinder zu verstehen

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark bietet vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme Beratung an. Die Mitarbeiter:innen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht. Sie sind jedoch zum Schutz von betroffenen Kindern/Jugendlichen nach § 37 B-KJHG 2013 verpflichtet, bei begründetem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, sofern sie die Gefährdung nicht selbst abwenden können.
Diese Mitteilung ist keine Anzeige bei der Polizei.
Durch die im Gesetz verankerte Mitteilungspflicht soll für Kinder und Jugendliche die bestmögliche Unterstützung gewährleistet werden.